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AGB´s und Datenschutzbestimmungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

I. Allgemeines

 

1. Diese Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unserer sämtlichen Angebote, Verkäufe und Lieferungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind im Einzelfall nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden die Grundlage für sämtliche Geschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Die Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt ist. Einkaufsbedingungen des Vertragspartners verpflichten uns nur dann, wenn diese von uns schriftlich anerkannt worden sind.

2. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Eine Auftragsbestätigung ist nicht zwingend vorgeschrieben, sondern freibleibend.

3. Alle sonstigen, auch später getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere Bestätigung wirksam.

 

II. Auftragsübernahme

 

Ist ein Auftrag angenommen und stellt sich heraus, dass die Vermögensverhältnisse des Kunden so schlecht sind, dass unsere Ansprüche gefährdet sind, oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, unsere Leistungen zu verweigern bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware untersagen, sowie deren Herausgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kunden sofort verlangen.

 

III. Preise

 

1  .Die unsererseits angeführten Preise sind unter Zugrundelegung der bei Vertragsabschluss geltenden Löhne und Materialkosten berechnet. Falls  nichts anderes vereinbart, verstehen sich unsere Preise ohne Mehrwertsteuer, ohne Montage, ohne Versicherung und ohne sonstige Nebenkosten ab unserem Auslieferungslager.

2 .Ansonsten ist maßgebend für Preise unsere Preisliste abzüglich den vereinbarten Konditionen. Abänderungen zu unseren Listenpreisen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

 

IV. Zahlungsbedingungen

 

1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferungen und Leistungen binnen 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt bankmäßige Verzugszinsen zu begehren, und zwar in jedem Fall 10% p. a. Beim Verzug sind überdies alle Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten zu ersetzen.

2. Kommt der Besteller mit einer Zahlung (auch Teilzahlung) in Verzug, können wir die sofortige Begleichung aller bestehenden Forderungen verlangen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Lieferverträgen fristlos zurückzutreten.

3. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers ein oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

4. Eine Aufrechnung einer Gegenforderung ist vom Kunden nur zulässig, wenn sie gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt ist. Der Kunde ist hingegen verpflichtet, unsere offenen Forderungen gegen seine eigenen Lieferforderungen aus den bestehenden Geschäftsverbindungen auf unseren Wunsch hin aufzurechnen.

5. Wechsel werden nur dann angenommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Diskont- und Wechselspesen gehen immer zu Lasten des Kunden. Eine Hereinnahme der Wechsel erfolgt nur, wenn sie von unseren Banken diskontiert werden. Derartige Zahlungen gelten erst mit Einlösung der Wechsel als gewährleistet, die Hereinnahme erfolgt nur zahlungshalber.

 

V. Eigentumsvorbehalt

 

 

1 .Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit den Kunden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Auch durch den Einbau erwirbt der Vorbehaltskäufer (Kunde) nicht das Eigentum an der gelieferten Sache und bleiben alle abnehmbaren Teile (Fensterflügel, Tore usw.) als selbständiger Bestandteil im Eigentumsvorbehalt des Vorbehaltsverkäufers, sofern keine untrennbare Sachverbindung besteht. Der Vollzug der Herausgabe und die Sicherstellung gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag und heben die Pflichten des Kunden, insbesondere die Zahlung des Kaufpreises, nicht auf.

2. Der Kunde ist verpflichtet, uns Pfändungen oder Zugriffe Dritter auf die Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Zugriffes Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen, zu tragen, sofern sie nicht von der Gegenseite eingezogen werden können.

 

VI. Lieferung

 

1 .Die von uns bekannt gegebenen Liefertermine sind freibleibend. Durch die Angabe oder Vereinbarung von Lieferzeiten kommt kein Fixgeschäft zustande. Die immer nur als annähernd zu betrachtende Lieferfrist beginnt frühestens mit der Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung), jedoch nie vor Klärung der technischen Einzelheiten.

2. Werden die von uns angegebenen Liefertermine um 14 Tage überschritten, so ist der Kunde nach Gewährung einer weiteren Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Alle anderen Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen. Werden angegebene Lieferfristen bei einem Gesamtauftrag nur im Hinblick auf einen Teil überschritten, gilt die vorstehende Vereinbarung mit der Maßgaben, dass der Rücktritt nur bezüglich der Teillieferung zulässig ist, die nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt ist. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zur Verlängerung der Fristen oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.

3. Wir sind grundsätzlich berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und darüber Teilrechnungen zu legen.

4. Bei Nichtannahme der vertragsmäßig bereitgestellten Ware durch den Besteller sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder Erfüllung zu verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurück zu treten. Bei Annahmeverweigerung durch den Kunden sind wir berechtigt, ohne konkreten Schadensnachweis eine Stornogebühr von 30% des Listenpreises oder den tatsächlich erlittenen höheren Schaden und den entgangenen Gewinn zu begehren.                     5. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt der Transport auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei Teillieferungen. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf Rechnung und ausdrücklichen Auftrag des Kunden.                                                                                                             6. Sofern die Zustellung der Ware durchzuführen ist, verpflichtet sich der Kunde, an der Lieferadresse eine geeignete Fläche zur Verfügung zu stellen, an der die Lieferung abgeladen werden kann. Darüber hinaus hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Zufahrtsmöglichkeit zur Lieferadresse besteht, die ein gefahrloses Passieren mit Lkw ermöglicht sowie eine gefahrlose Abladung mit Lkw-Kran oder Hebebühne.

 

 

VII. Gewährleistung

 

 

1. Die Gewährleistung für fachgemäße Ausführung richtet sich nach den geltenden Ö-Normen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung bei Empfang auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Mängelrügen sind vom Kunden innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Lieferung in jedem Fall allerdings vor Einbau und Montage anzuzeigen, berechtigen allerdings nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Mängel, die erst nach Ingebrauchnahme erkennbar sind und nicht auf eine mangelhafte Montage zurück zu führen sind, werden nur dann berücksichtigt, wenn die Mängelrüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Empfang der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden kann.

3. Der Hersteller kann seiner Wahl nach

a) das mangelhafte Erzeugnis an Ort und Stelle nachbessern

b) die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile davon ersetzen.

Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

4. Durch die Mängelbehebung wird die Gewährleistung nicht verlängert.

5. Für Schadenersatzansprüche wird nur bei grobem Verschulden gehaftet, nicht allerdings für Mangelfolge- oder sonstige Begleitschäden, ebenso nicht für mittelbare Schäden

 

 

VIII. Umtausch, Storno, Rücktrittsrecht nach dem Konsumentenschutzgesetz

 

Wenn es aufgrund einer Einigung zu einem Umtausch oder einer Stornierung der bestellten oder gelieferten Waren kommt, ist der Kunde auf alle Fälle verpflichtet, eine Stornogebühr im Ausmaß von 30% des Listenpreises zu bezahlen.

§3 Abs.1: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen, noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie einer Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.

Abs.2: Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

1. Wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat.

2. Wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind.

Abs.3: Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hab, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.

Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.

 

IX. Unwirksamkeitsklausel

 

Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

1. Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort 8431 Gralla, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

2. Für alle sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Graz zuständig.

3. Es gelangt in allen Fällen zwischen uns und dem Kunden österreichisches Recht zur Anwendung.

Datenschutz

DATENSCHUTZINFORMATION

Information über die Datenverarbeitung

Planfenster Süd verarbeitet zu Zwecken der Kundenbetreuung und Kundeninformation die folgenden personenbezogenen Daten: Namen, Anrede, Berufsbezeichnung, Kontaktdaten sofern von Ihnen bekannt gegeben (Telefon, Fax, Postanschrift, E-Mail-Adresse), Rechnung, Vertrag, Richtlinien.

Widerspruchsrecht
Der Verarbeitung ihrer Daten kann jederzeit durch E-Mail an
Info@Planfenster-Sued..at oder per Post an unten stehende Adresse widersprochen werden, sofern nicht eine bestehende Vertragsverpflichtung besteht oder gesetzliche Vorschriften dies verhindern.

Weitergabe Ihrer Daten an Dritte​

Ihre personenbezogenen Daten werden von Planfenster Süd weder veröffentlicht noch unberechtigt, also insbesondere ohne Ihre Einwilligung, an Dritte weitergegeben. Um die angestrebten Zwecke zu erreichen, kann es fallweise notwendig sein, dass wir Ihre Daten an Dritte (insb. unsere Dienstleister) weitergeben. Wir arbeiten nur mit Dritten, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die einen angemessenen Schutz Ihrer Rechte gewährleisten. Planfenster Süd kann darüber hinaus rechtlich zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet sein, wenn die Herausgabe der Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Auftraggebers vor einer Behörde notwendig ist.

Speicherdauer

Wir speichern Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Speicher- und Aufbewahrungsfristen.

Informationen über Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten, sowie auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Zwecks Geltendmachung dieser Rechte oder zur Einholung zusätzlicher Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Info@Planfenster-sued.at

Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten entgegen geltender Rechtsvorschriften verarbeiten, können Sie bei der österreichischen Datenschutzbehörde oder bei der sonst zuständigen Aufsichtsbehörde (insb. im Mitgliedstaat Ihres Wohn- oder Arbeitsortes) Beschwerde erheben. 

Kontaktdaten des datenschutzrechtlich Verantwortlichen

Planfenster Süd

Gewerbepark Süd 28
8431 Gralla
Info@Planfenster-Sued.at

+43 3452 75060

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